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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1. Vertragsgegenstand 

Die vorliegenden AGB dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen zwischen einen Kunden / Gast – nachfolgend «Vertragspartner» genannt – und der Hirschen Oberkirch AG – nachfolgend HIRSCHEN genannt. 

Vertragsgegenstand ist das Bereitstellen bzw. die Überlassung von Hotelzimmern, von Konferenz- und Banketträumlichkeiten, sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, Services und Lieferungen. 

Sämtliche Offerten des HIRSCHEN basieren auf diesen AGB, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Mit der Auftragserteilung und oder einer Auftragsbestätigung anerkennt der Vertragspartner die vorliegenden AGB. 

 

 

2. Vertragsabschluss 

Im Anschluss an einen Auftrag, eine Tisch- oder Zimmerreservierung erhält der Vertragspartner eine mündliche oder schriftliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung, womit ein gültiger Vertrag zustande kommt.  

 

 

3. Pflichten der Vertragspartner 

Der HIRSCHEN verpflichtet sich, die vom Vertragspartner bestellten und bestätigten Leistungen zu erbringen. Der Vertragspartner (Veranstalter) ist verpflichtet, spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin alle notwendigen Details dem HIRSCHEN bekannt zu geben. Die definitive Teilnehmerzahl einer bebuchten Veranstaltung sind dem HIRSCHEN spätestens 5 Werktage vorher zu übermitteln. Nehmen weniger als die definitiv gemeldeten Personen an der Veranstaltung teil, werden die Aufwendungen für die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei allen vom Vertragspartner nach Auftragsbestätigung gewünschten Änderungen. 

 

 

4. Beginn und Ende einer Veranstaltung 

Beginn und Ende einer Veranstaltung werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Allfällige Änderungen bedürfen der Zustimmung des HIRSCHEN und können zusätzliche Kosten zur Folge haben. Ab 0:00 Uhr verrechnen wir für jede angebrochene Stunde einen Aufschlag von CHF 200.00 (Mehrkosten für Personal, Sicherheit etc.).

Der HIRSCHEN behält sich vor, Veranstaltungsräume bei Tagesbuchungen jeweils ab 18 Uhr für andere Veranstaltungen zu nutzen. 

 

 

5. Food & Beverage 

«Speis & Trank» sind grundsätzlich vom HIRSCHEN zu beziehen. Der Vertragspartner gibt bis spätestens 10 Tage vor dem gebuchten Termin die endgültigen Daten und Informationen (Menü- und Getränkeauswahl, techn. Equipment etc.) bekannt. 

 

 

6. Hotelzimmer 

Reservierte Hotelzimmer stehen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 12 Uhr verlassen werden. «Early Check In» oder «Late Check Out» können je nach Verfügbarkeit und gegen einen angemessenen Aufschlag berücksichtigt werden.  

 

 

7. Kontingentbuchungen 

Bis spätestens 10 Tage vor Anreise erhält der HIRSCHEN eine Teilnehmerliste (Namen, Anreisezeit, individuelle Wünsche etc.).

 

 

8. Zahlungsbedingungen 

Rechnungen sind spätestens nach 14 Tagen zu bezahlen. Es werden grundsätzlich keinerlei Skonti oder Rabatte gewährt. Der HIRSCHEN ist berechtigt, vom Vertragspartner bei Auftragserteilung bzw. Hotelzimmerbuchung eine angemessene Vorauszahlung wie folgt zu verlangen: 

6 Monate vor Reservierungstermin:    10 % der Summe 

3 Monate vor Reservierungstermin: 30 % der Summe 

1 Monat vor Reservierungstermin: 50 % der Summe 

 

 

9. Preisanpassungen 

Bei ausserordentlichen Kostenerhöhungen (z. B. Energie) kann der HIRSCHEN seine Preise mit einer schriftlichen Vorankündigungsfrist von 1 Monat entsprechend anpassen.

 

 

 

10. Vertragsrücktritt (ganz oder teilweise) 

Wird eine Buchung aus Gründen, die beim Vertragspartner liegen, ganz oder teilweise storniert, so ist er zum Ersatz der folgenden Kosten verpflichtet:
bis 60 Tage vor Anlass
20 % der Vertragssumme
bis 30 Tage vor Anlass
50 % der Vertragssumme
bis 10 Tage vor Anlass
75 % der Vertragssumme
0 bis 10 Tage vor Anlass
100 % der Vertragssumme
Gleiches gilt auch bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl um mehr als 10 %. 

NOSHOWS bei Tischreservierungen oder Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden werden dem Vertragspartner (Besteller) mit einer Pauschal-Gebühr von 50 FR pro Person belastet. 

 

 

11. Haftung für Schäden 

Der Vertragspartner haftet für Verluste und Beschädigungen, die durch ihn verursacht werden. Dies gilt auch bei grundlos ausgelöstem Feueralarm. 

 

 

12. Anwendbares Recht 

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich Schweizerisches Recht anzuwenden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich als Gerichtsstand Luzern / Schweiz.

 

 

13. Rauchverbot  

Auf dem gesamten HIRSCHEN-Areal herrscht – mit Ausnahme der extra gekennzeichneten Flächen – ein striktes Rauchverbot. Sollte dennoch in einem Hotelzimmer geraucht werden, hat dies zwingend eine Sonderreinigung zur Folge, die dem Verursacher mit mindestens 200 FR. in Rechnung gestellt wird. 

 

 

14. Datenschutz 

Der Vertragspartner ist einverstanden mit einer Speicherung seiner Daten für hoteleigene Marketing- und Statistikzwecke. Die Zustimmung kann natürlich jederzeit widerrufen werden.

 

 

Oberkirch, 2024

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